Was heißt gebundener Sollzinssatz?

Neben dem Effektivzinssatz müssen die Banken seit dem 11. Juni 2010 auch den so genannten gebundenen Sollzinssatz bei ihren Kreditangeboten mit angeben. Zu diesem Datum wurde die EU-Kreditlinie für Konsum- und Finanzierungskredite umgesetzt, die ab sofort die Angabe dieses Sollzinssatzes im jeweiligen Kreditvertrag sowie auch bei der Bewerbung vorschreibt. Auch nach Paragraph 6a der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der Sollzinssatz nun neben dem Effektivzinssatz stets angegeben werden. Zuvor wurde der gebundene Sollzinssatz einfach nur als Nominalzinssatz bezeichnet, was so nicht mehr ausreicht. Die Angabe des gebundenen Sollzinssatzes kann allerdings nur dann erfolgen, wenn der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit unverändert bleibt. Insofern beantwortet sich damit auch die Frage, woran der Zinssatz gebunden ist: nämlich an die vertraglich vereinbarte Höhe der Zinsen für die Kreditlaufzeit.

Der gebundene Sollzinssatz ist also nichts anderes als derjenige Zinssatz, der bei einem Ratenkredit mit der Bank für die gesamte Laufzeit vereinbart wird. Eine andere Bezeichnung, die von manchen Kreditinstituten ebenfalls verwendet wird, ist der Begriff der Sollzinsbindung, die aber meist den Zeitraum der Bindung bezeichnet – nicht die Höhe des Sollzinses.

Der Ursprung des gebundenen Sollzinssatzes ist der Nominalzins, den die Banken schon immer veranschlagt haben. Ein ungebundener Sollzinssatz wäre demgegenüber ein variabler Zinssatz. Dieser kann während der Vertragslaufzeit von den Banken verändert werden, wie es zum Beispiel bei einem variabel verzinslichen Immobilienkredit nach Ablauf der Sollzinsbindung der Fall ist. Ebenso als Beispiel kann ein Dispositionskredit beim Girokonto dienen, dessen Zinssatz nicht in Stein gemeißelt ist.

Nicht zu verwechseln ist der gebundene Sollzinssatz mit dem Effektivzinssatz, der ebenfalls schon seit Jahren laut PAngV (Verbraucherkreditrichtlinie) von den Kreditinstituten bei deren Angeboten mit angegeben werden muss. Denn der gebundene Sollzinssatz macht ausschließlich eine Aussage darüber, wie hoch die Zinskosten für das jeweilige Darlehen sind. Etwaige Gebühren, Provisionen, die Tilgungsverrechnung und sonstige Kosten sind im Sollzinssatz nicht enthalten. Dazu ist ein Blick auf den Effektivzinssatz notwendig. Insofern ist der Effektivzins die eigentlich zu beachtende Größe, wenn man mit einem Ratenkreditvergleich Anstrengungen unternimmt, den besten und günstigsten Ratenkredit zu finden.

Sollzins spielt im Vergleich zum Effektivzins keine Rolle

Aufgrund der „Zusatzkosten“ – zusätzlich zum Sollzins – kann es also durchaus sein, dass ein Kredit mit einem recht günstigen gebundenen Sollzinssatz dennoch einen deutlich höheren Effektivzinssatz ausweist. Besonders stark zeigt sich dieser Effekt bei kleinen Kreditsummen und zugleich kurzen Laufzeiten. Hier sind die Kreditkosten bei sehr günstigen Angeboten nicht maßgeblich durch den Sollzins bestimmt, sondern durch etwaige fixe Bearbeitungsgebühren und dergleichen. Aber das muss Sie als Kreditnehmer nicht wirklich interessieren, da in den Effektivzinssatz alle Kreditkosten eingerechnet werden. Da kann es egal sein, wie hoch der Sollzinssatz liegt – Hauptsache er ist gebunden. Und das ist bei Ratenkrediten mit fester Laufzeit und festen Monatsraten definitiv der Fall.