Wann kann die Bank einen Kredit kündigen?

Die Frage, wann eine Bank oder generell ein Kreditgeber einen Kredit kündigen kann, lässt sich nur beantworten, wenn man auch einen Blick auf das „Warum“ wirft. Denn ein Kredit wird nicht grundlos gekündigt. Schließlich handelt es sich um einen rechtskräftigen Vertrag, an den sich beide Partner, Bank und Kunde, halten müssen. Daraus ergibt sich bereits der wichtigste Anlass für eine Kündigung: Der Darlehensnehmer verhält sich nicht vertragsgemäß. Doch selbst dann muss der Kündigung in der Regel eine Mahnung vorausgehen, die dem Kunden die Chance gibt, wieder in die Spur zu kommen.

Zahlungsverzug

Angeführt wird die Liste der Kündigungsgründe, ob nun Raten- oder Immobilienkredit, vom Zahlungsverzug. Der liegt vor, wenn die Ratenzahlungen zwei Mal in Folge ausbleiben oder der Kunde mit einem bestimmten Prozentsatz der Kreditsumme in Rückstand gerät. Bei Immobilienfinanzierungen sind es 2,5 Prozent des Nennbetrages. Bei Ratenkrediten richtet es sich nach der Laufzeit. Beträgt sie mehr als drei Jahre, sind es fünf, darunter zehn Prozent. Tritt dieser Fall ein, setzt die Bank ihrem Kunden gemäß Paragraf 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine zweiwöchige Frist, das Geld nachzuzahlen und weist gleichzeitig auf die Folgen hin, sollte der Forderung nicht nachgekommen werden. Die Konsequenz wäre, dass die komplette Restschuld in einem Betrag zurückgefordert und der Kredit gekündigt wird.

Weitere Kündigungsgründe außer Fehlverhalten des Kunden

Zahlungsverzug ist aber längst nicht der einzige Grund, weshalb Banken einen Darlehensvertrag auflösen. Eine Kündigung droht darüber hinaus, wenn sich die Vermögensverhältnisse verschlechtern, die vereinbarte Sicherheit nicht gestellt bzw. aufgestockt wird oder eine vorhandene Sicherheit an Wert verliert.

Fristlose Kündigung

Eine Kündigung kann durch die Bank auch fristlos ausgesprochen werden, vorausgesetzt, es handelt sich um einen wichtigen Grund. Darunter fallen unter anderem falsche Angaben des Kunden im Kreditantrag, insbesondere zu den Vermögensverhältnissen. Ob eine Bank sofort kündigt oder erst abmahnt und eine Frist einräumt, hängt immer vom Einzelfall ab. Die Folge einer Kündigung ist hingegen fast immer gleich. Die Restschuld muss sofort beglichen werden. Häufig erfolgt auch ein Eintrag bei der Schufa, dass der Kredit von der Bank gekündigt wurde.

Vertragsgemäßes Kündigungsrecht

Etwas anders gestaltet sich die Rechtslage, wenn der Kreditvertrag ein Kündigungsrecht vorsieht. Dann hat die Bank jederzeit die Möglichkeit, einen Kredit unter Wahrung einer Frist zu kündigen. Das ist in der Regel bei Krediten ohne feste Laufzeit der Fall, wie zum Beispiel bei Dispositions- und Abrufkrediten. Damit der Kunde sich auf die Situation einstellen und reagieren kann, etwa mit einer Umschuldung, muss die Bank ihm genug Zeit einräumen. Als angemessen gelten sechs Wochen. Ein Schufa-Eintrag erfolgt nicht.