Wie und wann kann man einen Kredit kündigen?

Einen Kredit mit fester Laufzeit zu kündigen war und ist vom Prinzip her nicht möglich. Dafür bestand und besteht die Option, ein nicht grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen vorzeitig abzulösen. Wird also die gesamte Restschuld getilgt, endet damit auch die vertragliche Verbindung von Kreditnehmer und Bank. Das kommt natürlich einer Kreditkündigung weitgehend gleich.

Kredit vorzeitig ablösen

Um Ratenkredite kündigen zu können, muss man generell die noch offene Restschuld komplett tilgen. Es gibt natürlich auch noch ein paar Regeln zu beachten. Dabei muss zwischen Verträgen, die vor und nach Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie datiert sind, unterschieden werden. Denn seit dem 11. Juni 2010 gelten neue Regeln, die es Verbrauchern einerseits leichter machen einen Kreditvertrag zu kündigen – ihnen anderseits aber auch zusätzliche Kosten aufbürden.

Verträge vor dem 11. Juni 2010

Kreditverträge, die vor dem 11. Juni 2010 vereinbart wurden, unterliegen noch den alten Bedingungen. Eine vorzeitige Kündigung ist in dem Fall frühestens sechs Monate nach Vertragsabschluss möglich. Berücksichtigt werden muss zudem eine dreimonatige Kündigungsfrist. Faktisch kann das Darlehen also frühestens nach neun Monaten beendet werden. Die Restschuld muss dann innerhalb einer Frist von üblicherweise zwei Wochen komplett zurückgezahlt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung war bei reinen Verbraucherdarlehensverträgen nicht vorgesehen und nach deutschem Recht auch nicht erlaubt.

Kreditverträge ab dem 11. Juni 2010

Die Rahmenbedingungen für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens haben sich mit der Verbraucherkreditrichtlinie drastisch und nicht nur zum Vorteil der Kreditnehmer verändert. Bei neueren Verträgen für Ratenkredite kann ab sofort jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist die gesamte noch ausstehende Kreditsumme vorzeitig zurückgezahlt werden. Das mag auf den ersten Blick ein Vorteil sein. Es kommt allerdings eher selten vor, dass ein Kredit kurz nach Abschluss wieder aufgelöst wird. Dennoch besteht jetzt bei Darlehen, die ab dem 11.Juni 2010 abgeschlossen wurden, die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung. Allerdings müssen Kunden dafür bezahlen, unabhängig davon, wann und ob sie den Kredit vollständig oder nur teilweise tilgen.

Vorfälligkeitsentschädigung

Wird der Kredit vorzeitig abgelöst, indem die noch ausstehende Summe auf einen Schlag überwiesen wird, darf die Bank jetzt eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie ist zwar nach oben hin begrenzt – macht sich aber durchaus finanziell bemerkbar. Bei einer verbleibenden Kreditlaufzeit von über zwölf Monaten beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung bis zu ein Prozent der Restdarlehenssumme. Beträgt die restliche Laufzeit bis zu zwölf Monate, sind es maximal 0,5 Prozent. Dieser „Schadensersatz“ muss bei einer Umschuldung und generell einer Kredit-Kündigung berücksichtigt werden. Läuft der Kredit nur noch wenige Monate, wären es unnötige Kosten.